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Schülerbeförderungssatzung

Mittelsachsenkurier vom 15. April 2009

Das Amtsblatt des Landkreises Mittelsachsen veröffentlichte am 15. April den vollständigen Wortlaut der neuen Satzung zur Schülerbeförderung.
Die Satzung ist hier als pdf-Download erhältlich. [1.124 KB]

Mittelsachsenkurier vom 18. März 2009

13.03.2009 - Einheitliche Satzung über die Regelung der Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beschlossen

Eine einheitliche Satzung regelt ab 1. August die Schülerbeförderung und die Erstattung notwendiger Beförderungskosten im Landkreis Mittelsachsen.

Der Kreistag Mittelsachsen hat am 11. März die neue und einheitliche Satzung über die Regelung der Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten im Landkreis Mittelsachsen beschlossen und damit für diesen Bereich ein einheitliches Kreisrecht geschaffen.

Mit der Verwaltungs- und Kreisreform wurden die in den ehemaligen Landkreisen Döbeln, Freiberg und Mittweida geltenden Satzungen, welche den rechtlichen Rahmen zur Organisation, Durchführung und Finanzierung der Schülerbeförderung vorgaben vom Landkreis Mittelsachsen übernommen und gelten damit auch noch in diesem Schuljahr (2008/2009) weiter.

Zur Vorbereitung und Erarbeitung der harmonisierten Schülerbeförderungssatzung und der Schulnetzplanung wurde mit Beschluss des Kreistages vom Oktober 2008 ein Beratungsgremium installiert. Diesem gehören neben der Kreisverwaltung Vertreter der Kreistagsfraktionen, ein Vertreter des Sächsischen Städte- und Gemeindetages sowie Kreiseltern – und Schülervertreter an. „Das Ziel bestand darin, bei der Erstellung der neuen Satzung die bisherigen unterschiedlichen Satzungsregelungen so zu
harmonisieren, dass ein Optimum in allen Regelungen gewährleistet werden konnte“, so Jörg Höllmüller, Leiter der Abteilung Schulen, ÖPNV und Schülerbeförderung.

Die wichtigsten Regelungen der Satzung:

Schulortprinzip
Die Satzungsregelungen gelten für den Schulbesuch an allen Schulen im Gebiet des Landkreises Mittelsachsen. Schülerinnen und Schülern aus Nachbarlandkreisen, aus Chemnitz oder aus Thüringen werden gleiche Rechte und Ansprüche wie im Kreis wohnhaften Schülern beim Schulbesuch im Landkreis Mittelsachsen gewährt.

Vorrang des öffentlichen Personennahverkehrs
Die Satzung baut auf der vorrangigen Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf, gefolgt vom vertragsgebundenen Schülerverkehr und letztlich der Benutzung privater Fahrzeuge.

Eigenanteilserhebung
Bei 20 Prozent Eigenanteil an den gegenwärtigen Gesamtkosten der Schülerbeförderung und altersabgestufter Staffelung ergeben sich folgende Eigenanteil-Beträge:

Erlass des Eigenanteils
Bei Bezug von Leistungen nach dem Zweiten und Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII), bei Bezug von Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder wenn die Eltern bzw. Sorgeberechtigten Bezieher von Kinderzuschlag nach §6 Bundeskindergeldgesetz sind. Als Nachweis ist der entsprechende Leistungsbescheid dem Antrag beizufügen. Diesbezügliche Anträge sollten zum Schuljahresbeginn eingereicht werden, da der Erlass nur ab dem Monat des Beantragungszeitpunktes gewährt wird.

Für das dritte und jedes weitere eigenanteilspflichtige Schulkind kann der Eigenanteil ebenfalls erlassen werden. Wichtig: Der Erlass wird nur auf Antrag und ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Beantragung gewährt.

Mindestentfernungen
Für die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten beträgt die Mindestentfernung- gemeint ist die kürzeste öffentliche Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule - für Grund- und Förderschüler bis Klasse vier bzw. der Unterstufe zwei Kilometer. Für Schüler der Gymnasien, der Mittel- und Förderschulen der fünften bis zehnten Klasse bzw. der Mittel-, Ober- und Werkstufe sowie für alle Schüler an berufsbildenden Schulen beträgt die Mindestentfernung 3,5 Kilometer.

Zuständig für die Planung und Organisation der Schülerbeförderung im Landratsamt ist die Abteilung Schulen, Öffentlicher Personen- und Nahverkehr und Schülerbeförderung

Hausanschrift:
Landratsamt Mittelsachsen
Außenstelle Döbeln
Straße des Friedens 9 a
04720 Döbeln

Postanschrift:

Landratsamt Mittelsachsen
Frauensteiner Straße 43
09599 Freiberg

Tel.: 03431/741403
Fax: 03431/741150
E-Mail: schulen.oepn [at] landkreis-mittelsachsen.de