Mitgliedsbeitrag

Mitgliedsbeitrag 2010 am 31. März fällig

Ihr Mitgliedsbeitrag von 12 EUR war am 31. März 2010 fällig.

So ein jährlicher Termin kann leicht vergessen werden – nicht, wenn Sie uns so wie schon viele Vereinsmitglieder eine Bankeinzugsermächtigung erteilen. Arbeit und Porto für das Erinnerungsschreiben möchten wir lieber in Informationen und Glückwünsche investieren.


Beitragszahlung nicht vergessen

Bankeinzug der Mitgliedsbeiträge

In der Mitgliederversammlung 2004 wurde beschlossen, den fälligen Jahresbeitrag im Bankeinzugsverfahren einzuziehen. Wenn Sie diesen bequemen Weg nutzen möchten, füllen Sie bitte die Einzugsermächtigung aus und senden diese per Post oder Fax an uns zurück. Wir buchen den fälligen Jahresbeitrag von 12 Euro zum Fälligkeitstermin von Ihrem angegebenen Konto ab. Selbstverständlich ist die Bankeinzugsermächtigung jederzeit kündbar und erlischt automatisch bei Austritt.
Bankeinzugsermächtigung - hier als pdf-Dokument verfügbar


(C) 2010 - Alle Rechte vorbehalten

Diese Seite drucken