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§5 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins können durch schriftlichen Antrag werden:
- ehemalige Schüler der in § 2 Abs. 1 genannten Schulen
- Lehrer, Eltern und Schüler des G.-E.-Lessing-Gymnasiums
- ehemalige Lehrer der in § 2 Abs. 1 genannten Schulen
- alle an der Arbeit des G.-E.-Lessing-Gymnasiums interessierten natürlichen und juristischen Personen
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Die Mitgliedschaft wird erworben durch Aushändigung der Mitgliedskarte.
Die Mitgliedschaft endet
- mit dem Tode des Mitgliedes
- bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtsfähigkeit
- durch schriftliche Austrittserklärung gerichtet an ein Vorstandsmitglied, zulässig nur zum Schluss des Geschäftsjahres
- durch Ausschluss aus dem Verein.
Ein Mitglied, das in erheblichem Maß gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat, kann durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor dem Ausschluss ist das betroffene Mitglied persönlich oder schriftlich zu hören. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied mit Einschreiben gegen Rückschein zuzustellen. Es kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang schriftlich Berufung beim Vorstand einlegen. Über die Berufung entscheidet die Mitgliederversammlung.
Schüler der Abiturklasse unseres Gymnasiums können auf Antrag Mitglied des Vereins werden. Ihre Mitgliedschaft ist bis zum Abschluss ihrer gesamten Ausbildung beitragsfrei. Danach ist für das laufende Jahr der volle Beitrag zu entrichten.





