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§7 Der Vorstand

Der Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Dem Vorstand soll außerdem ein Mitglied der Leitung der Schule angehören, welches vom Schulleiter vorzuschlagen und vom gewählten Vorstand zu bestätigen ist.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter den 1. oder 2. Vorsitzenden, vertreten.

Die Vorstandsmitglieder werden einzeln von der Mitgliederversammlung schriftlich und geheim gewählt. Bei der Wahl entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Stimmenthaltungen zählen als gültige Stimmen. Jeder gewählte Kandidat ist zu befragen, ob er die Wahl annimmt, und hat sich unverzüglich zu erklären.

Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Vorstandsmitglied während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand selbst ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsperiode des ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedes.

Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Tätigkeit bis zu sechs Beisitzer für die Dauer seiner Amtsperiode aus dem Kreis der Mitglieder berufen.

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

 

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